Das neue Asylgesetz wird konkret - einige kritische Einwände
Stellungnahme der Freiplatzaktion Zürich zu den Asylgesetz-Verordnungen
Wie Sie alle wissen, nähert sich die sogenannte «Neustrukturierung des Asylbereichs», über die im Juni 2016 abgestimmt wurde, mit grossen Schritten. Damit kommen auch die Standortsuche und der Bau von Bundeszentren und das damit einhergehende zweigleisige Asylverfahren, mit beschleunigtem und erweitertem Verfahren, in die finale Planungsphase.
Ein Teil der Bestimmungen des neuen Asylgesetzes sind bereits seit Oktober 2016 in Kraft. Wichtige Aspekte der Reform bedürfen jedoch für deren Umsetzung Ausführungsbestimmungen. Die sogenannten „Verordnungen“ zum Asylgesetz wurden vor kurzem vom Bundesrat angepasst. Die Vernehmlassung dazu wurde am 30. November abgeschlossen.
Auch die Freiplatzaktion Zürich beteiligte sich an diesem Vernehmlassungsverfahren und nahm punktuell Stellung zu jener Verordnung, welche die neue Zweiteilung im Asylverfahren in das beschleunigte und das erweiterte Verfahren regelt („Asylverordnung 1“).
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Freiplatzaktion Zürich, eine Zusammfassung finden Sie im Rundbrief 4-17.