Merkblatt: Drohende Aufhebung der vorläufigen Aufnahme Afghanistan

27. Juni 2025

Seit Kurzem prüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einigen Fällen die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme von alleinstehenden afghanischen Männern, wenn aus Sicht der Behörden die sozio-ökonomische Wiedereingliederung in Afghanistan möglich und zumutbar erscheint. Es ist daher möglich, dass Afghanen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen sind und einen Ausweis F haben, ein Schreiben vom SEM erhalten, in welchem sie zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Freiplatzaktion Zürich hat deshalb zusammen mit weiteren Organisationen aus dem «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» ein Merkblatt für die betroffenen Personen auf Deutsch und auf Farsi erarbeitet, in welchem sie Informationen über das Vorgehen und die notwendigen Unterlagen erhalten. Es ist wichtig, dass betroffene Personen nicht selbst auf den Brief des SEM reagieren, sondern sich so schnell wie möglich rechtlich beraten lassen.

Die Freiplatzaktion Zürich (FPA) kritisiert das Vorgehen des SEM scharf. Seit der Machtübernahme der Taliban stehen systematische Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan auf der Tagesordnung und die humanitäre Krise spitzt sich stetig zu. Aus diesem Grund ist nach wie vor von der generellen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs in alle Landesteile auszugehen. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) vom 2. April 2025: https://www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/news-und-stories/rueckfuehrungen-afghanistan-menschenrechtsverletzungen.


Merkblatt auf Deutsch als pdf herunterladen

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