Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) hat zwei neue Publikationen veröffentlicht: Zum einen hat das Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) eine Studie zu den Lebensbedingungen von Minderjährigen in der Nothilfe verfasst, zum anderen ordnet das dazu erstellte Rechtsgutachten der Universität Neuenburg die Resultate rechtlich ein.
Es ist nun zum ersten Mal, dass eine breitangelegte, wissenschaftliche Studie des Bundes festhält: «Kinder und Jugendliche, die in der Nothilfe leben, sind grossen Risiken in Bezug auf ihr Wohl, ihre Gesundheit und Entwicklung ausgesetzt. Ihr Wohlergehen ist stark gefährdet.» Besonders besorgniserregend, schreiben die Studienautorinnen, ist der schlechte psychische Zustand. «Die soziale Isolation, die sie umgebende Perspektivlosigkeit und ihre Ohnmacht in der Folge von Entscheiden, an denen sie nicht partizipieren können – das alles macht sie verletzlich und schwächt sie dauerhaft». Die Kinder erleben eine Reihe «verstörender und kontinuierlich traumatisierender Ereignisse» in den Kollektivunterkünften. Das Rechtsgutachten zur Studie kommt zum Schluss, dass die gegenwärtige Situation der Kinder in der Nothilfe geltendes Recht verletzt. Sie verstösst gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen.
Die Freiplatzaktion Zürich hat gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen einen offenen Brief an die zuständigen Behörden des Kantons Zürich geschickt und sie darin aufgefordert, die Handlungsempfehlungen der Studie ernstzunehmen und umzusetzen.