Am 12. Juni 2026 tritt mit dem EU-Migrations- und Asylpakt eine weitreichende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Die Schweiz übernimmt damit zentrale Aspekte einer historischen Reform, die einseitig auf Abschottung, Inhaftierung und Entrechtung setzt. Gefängnisähnliche Lager an den EU-Aussengrenzen, Ausschaffungen in unsichere Drittstaaten und massenhafte Datenerfassung – all das wird Mitte Juni mit Schweizer Zustimmung Realität.
Bei der revidierten Eurodac-Verordnung (EU) 2024/1358 handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Dublin-/Eurodac-Rechtsrahmens. Die neue Eurodac-Datenbank dient zwar weiterhin dazu den entsprechenden Mitgliedsstaat zu bestimmten, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verantwortlich wäre. Neu dient sie jedoch auch dazu, die unautorisierte Zuwanderung zu kontrollieren, Sekundärbewegungen innerhalb des Schengenraums aufzudecken, die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen ohne gültige Aufenthaltspapiere zu erleichtern und deren Rückführung zu beschleunigen.
Die Freiplatzaktion Zürich stellt sich gegen die Einführunge der neuen Erodac-Verordnung und betont die Gefahren, die aus der massiven Ausweitung der Datenbank erwachsen, in einer Vernehmlassungsantwort.
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25. Mai 2026

