Betreffend der Vernehmlassung zum Umsetzungsvorschlags zur 24.438 n Pa. Iv. Rutz Gregor. «Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit.» hat die Freiplatzaktion die Gelegenheit einer Stellungnahme genutzt.
Die Freiplatzaktion Zürich lehnt die vorgeschlagene Änderung von Art. 83 Abs. 4 AIG entschieden ab. Sie ist weder notwendig noch sachlich begründet. Der bestehende Rechtsrahmen bietet bereits heute eine klare und durch die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkretisierte Grundlage für die Beurteilung der Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs. Die Behauptung, die geltende Regelung lasse den Behörden einen zu grossen Beurteilungsspielraum oder führe zu einer übermässigen Gewährung vorläufiger Aufnahmen, findet weder in der Rechtsprechung noch in den vorliegenden Zahlen eine ausreichende Grundlage.
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15. Juni 2026

