Wir klagen an!

Solidarité sans frontières (SOSF), die Demokratischen Jurist_innen der Schweiz (DJS) und verschiedene Geschädigte, die in den Nothilfeunterkünften des Kantons Zürich untergebracht sind, haben eine Strafanzeige eingereicht. Die Freiplatzaktion unterstützt die Klage. Diese richtet sich gegen die verantwortlichen Personen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, das kantonale Sozialamt und die Firma ORS Service AG, die für die Führung und Organisation der Nothilfeunterkünfte des Kantons Zürich verantwortlich sind. Es wird ihnen vorgeworfen, vom 27. Februar bis mindestens zum 3. April 2020 ihre Schutz- und Handlungspflicht, die Empfehlungen des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Nothilfeunterkünften nicht oder nur ungenügend befolgt und dabei verschiedene Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der COVID-19-Verordnung verletzt zu haben. Angezeigt wird die Aussetzung (Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit), Körperverletzung durch Unterlassen, Nötigung und eine Verletzung des Epidemiengesetzes.

Wir klagen an,

… dass Geflüchtete nach wie vor unter prekären Bedingungen und auf engstem Raum leben müssen.

… dass die zuständigen Behörden es unterlassen haben, die Menschen in den Asyl-Zentren rechtzeitig und angemessen zu schützen.

… dass Geflüchtete wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden.

Damit die Klage politisch weiteren Druck erzeugt, rufen wir dazu auf, das Manifest gegen die unmenschlichen Lebensumstände in den Asyl-Unterkünften zu unterschreiben.