Empfehlungen zur Neuausschreibung des Rechtsschutzes

Am 1. März 2024 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Beratung und Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren (BAZ) für die Periode 2025 bis 2029 neu ausgeschrieben. Bis am 30. April 2024 können sich interessierte Organisationen und Unternehmen für die Aufgabe bewerben.

Basierend auf den Erfahrungen aus der ersten Umsetzungsperiode des revidierten Asylverfahrens verfasste das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich», dem die Freiplatzaktion Zürich seit Beginn angehört, verschiedene Empfehlungen zuhanden des SEM. Diese adressieren einerseits das Pflichtenheft und die Leistungsvereinbarung mit den mandatierten Stellen, andererseits aber insbesondere die Verfahrensleitung durch das SEM. Sie sollten nicht nur bei der Auftragsvergabe zu Rate gezogen, sondern auch in der laufenden Umsetzung des Asylverfahrens beachtet werden.

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Wie bereits vor der Einführung des neuen Asylsystems, in dem die massive Beschleunigung des erstinstanzlichen Verfahrens mit dem Beiseitestellen unentgeltlicher Rechtsvertreter:innen abgefedert werden sollte, entschied sich die Freiplatzaktion Zürich auch jetzt gegen eine Bewerbung für die umstrittenen Posten.

Tatsächlich haben die letzten fünf Jahre gezeigt, dass zwar punktuelle Verbesserungen im Vergleich zum alten, oft sehr lange dauernden Asylverfahren erzielt werden konnten. Das Asylverfahren und der Rechtsschutz leiden aber nach wie vor an systemischen Mängeln und werden den rechtsstaatlichen Vorgaben nicht gerecht. So musste das Bündnis seit Inkrafttreten des neuen Verfahrens im Jahr 2019 immer wieder feststellen, dass sich die Qualität des mandatierten Rechtsschutzes in den verschiedenen Asylregionen erheblich unterscheidet. Nicht nur bestehen starke Unterschiede in der Mandatsführung und den Beschwerdequoten; die Kommunikation mit und Information der Asylsuchenden variieren zum Teil stark. Es hängt derzeit vom Zufall und Glück ab, ob Asylsuchende Zugang zu einem effektiven Rechtsschutz erhalten oder nicht. Zugleich werden die «externen Auffangnetze» der Mitgliedsorganisationen des Bündnisses seit Einführung des neuen Verfahrens sehr stark strapaziert: immer wieder legen die mandatierten Rechtsvertreter:innen selbst in aussichtsreichen Fällen das Mandat nieder und verweisen auf die unabhängigen Beratungsangebote ausserhalb des Systems, obwohl dies so in der Asylgesetzreform nicht vorgesehen war.

Es zeigt sich immer mehr, dass «effektiver Rechtsschutz» im Asylwesen an Grenzen stösst – sei es aufgrund der engen Taktung des Verfahrens, der viel zu strengen Vorgaben durch Gesetz und Behörden, fehlender personeller und finanzieller Ressourcen oder schlicht der mangelnden politischen Motivation der beteiligten Akteur:innen. Dabei sind die Probleme systemisch und müssen politisch und kollektiv angegangen werden. Bis dahin sind die Leidtragenden die Schutzsuchenden, die durchs Asylverfahren geschleust werden und am Ende oft ohne Rat, Beistand und Zukunftsperspektive dastehen.